
Das Recht auf ein faires Verfahren („Fair Trial“), ist eine justizmäßige Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Der Grundsatz ist in Europa in {Art.|6|MRK|dejure} der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegt. == Deutschland == === Allgemeines === In der deutschen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung wird die...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_ein_faires_Verfahren
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